Legal Briefing
Entgelttransparenz
Legal Briefing · 01 / 05
Rechtsstand · Mai 2026
Entgelttransparenz 2026

Was Arbeitgeber jetzt über Entgelttransparenz wissen müssen.

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist seit 06.07.2017 in Kraft. Mit der EU-Richtlinie 2023/970 kommen erhebliche neue Pflichten — Umsetzungs­frist in nationales Recht: 07.06.2026. Stand Mai 2026 liegt ein veröffentlichter Referentenentwurf in Deutschland noch nicht vor; die konkrete Geltung in Deutschland hängt von der nationalen Umsetzung ab.

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Unsere Einschätzung

In vielen Konzernen liegt das größte Risiko aktuell nicht im Gesetz selbst, sondern in historisch gewachsenen Gehaltsentscheidungen ohne nachvollziehbare Systematik — und damit in fehlender Beweisbarkeit der Gleichbehandlung.

01 Bestand & Neu — Das Recht im Vergleich

Bestand
Deutsches EntgTranspG · in Kraft seit 06.07.2017
In Kraft
  • § 3 Verbot der Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts (unmittelbar und mittelbar).
  • § 4 Gleiches & gleichwertiges Entgelt — Bewertung anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien (Art, Anforderungen, Bedingungen).
  • §§ 10–16 Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit i.d.R. mehr als 200 Beschäftigten beim Arbeitgeber. Vergleichsentgelt nur ab 6 Personen anderen Geschlechts in Vergleichsgruppe (§ 12).
  • §§ 17–20 Betriebliche Prüfverfahren ab i.d.R. > 500 Beschäftigten — derzeit freiwillig.
  • §§ 21–22 Berichtspflicht für Arbeitgeber mit i.d.R. > 500 Beschäftigten, sofern lageberichtspflichtig nach §§ 264, 289 HGB. Tarifgebunden: alle 5 Jahre; sonst alle 3 Jahre.
Neu
EU-Richtlinie 2023/970 · Umsetzungsfrist 07.06.2026
RL-Vorgaben
  • Art. 5 Pre-Employment-Transparenz: Einstiegsgehalt oder -spanne in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch. Verbot, nach bisherigem Gehalt zu fragen.
  • Art. 6 Transparenz Entgeltkriterien für Festsetzung, Höhe und Entwicklung — objektiv, geschlechtsneutral. Für Arbeitgeber < 50 MA sind nationale Erleichterungen möglich, insbesondere bei der Entgelt­entwicklung.
  • Art. 7 Auskunftsrecht: Eigenes Entgelt + Durchschnittsentgelt der Vergleichsgruppe nach Geschlecht — auf Antrag. Arbeitgeber müssen jährlich über das Recht und Verfahren informieren.
  • Art. 9 Berichtspflicht gestaffelt nach Unternehmensgröße — bereits ab 100 Beschäftigten (siehe Matrix Seite 2).
  • Art. 10 Joint Pay Assessment bei Entgeltgefälle ≥ 5 % je Beschäftigtengruppe, wenn nicht objektiv und geschlechtsneutral gerechtfertigt und nicht binnen 6 Monaten nach Berichterstattung korrigiert.
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Entgelttransparenz
Legal Briefing · 02 / 05
Rechtsstand · Mai 2026

02 Kernzahlen im Überblick

07.06.2026
Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht (DE voraussichtl. verzögert).
100+
Beschäftigte: Berichtspflicht nach EU-Richtlinie (gestaffelter Beginn).
5 %
Pay-Gap-Schwelle: Auslöser für verpflichtende Entgeltbewertung.
3 J.
Mind. Verjährungsfrist für Schadensersatz­ansprüche (Art. 21).

03 Pflichten-Matrix nach Unternehmensgröße

Beschäftigte Richtlinien-Vorgaben (gelten nach DE-Umsetzung) Berichtspflicht (Art. 9 RL) Erstmeldung
< 100 MA Gehaltstransparenz im Recruiting · Verbot Gehaltshistorie · Auskunftsrechte · Transparenz Entgelt­kriterien (Erleichterungen unter 50 MA möglich) Keine verpflichtende Berichtspflicht (Mitgliedstaaten können erweitern) —
100–149 MA + Berichtspflicht Alle 3 Jahre 07.06.2031
150–249 MA + Berichtspflicht Alle 3 Jahre 07.06.2027
≥ 250 MA + Berichtspflicht Jährlich 07.06.2027

04 Timeline — Vom heutigen Recht zur Umsetzung

06.07.2017
EntgTranspG tritt in Kraft
05 / 2023
EU-Richtlinie 2023/970 verabschiedet
11 / 2025
Abschluss­bericht Experten­kommission BMBFSFJ
07.06.2026
Umsetzungs­frist Nationalrecht
07.06.2027
1. Bericht ≥ 150 MA
07.06.2031
1. Bericht 100–149 MA
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Legal Briefing · 03 / 05
Rechtsstand · Mai 2026

05 Sanktionen & Handlungsempfehlungen

Sanktionen & Risiken (nach Umsetzung)
  • →Beweislastumkehr (Art. 18 RL): Bei Indizien oder fehlender Transparenz­compliance muss der Arbeitgeber Nichtdiskriminierung beweisen.
  • →Schadensersatz (Art. 16, 17 RL): Nachzahlung entgangenen Entgelts plus entgangene Chancen und immaterielle Schäden — Verjährung mind. 3 Jahre (Art. 21).
  • →Sanktionen (Art. 23 RL): Wirksam, verhältnismäßig, abschreckend — Ausgestaltung durch nationalen Gesetzgeber. Möglich: Ausschluss von Vergabe­verfahren und Fördermitteln (Art. 24).
  • →Reputationsrisiko: Teile der Entgeltberichte und aggregierte Pay-Gap-Daten können öffentlich zugänglich werden — mit Wirkung auf Employer Branding und Investor Relations.
Handlungs­empfehlungen
  • 01Pay Audit: Entgeltstruktur jetzt auf gleiche & gleichwertige Tätigkeiten analysieren — vor Inkrafttreten der Berichtspflicht.
  • 02Job Architecture: Tätigkeits­bewertungs­system mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien (Anforderungen, Verantwortung, Bedingungen) etablieren.
  • 03Recruiting anpassen: Gehaltsspannen in Stellen­anzeigen, Prozesse zum Verbot der Gehaltshistorie­abfrage, Bewerber­kommunikation.
  • 04Governance & Schulung: HR, Führung und BR auf neue Auskunfts- und Informations­pflichten vorbereiten — Dokumentation aufbauen.
Herausgeber: lawpilots GmbH, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin  ·  Rechtsstand: 05/2026.
Dieses Briefing dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Pflichten aus der EU-Richtlinie 2023/970 entfalten in Deutschland erst nach Umsetzung in nationales Recht unmittelbare Wirkung gegenüber privaten Arbeitgebern. Stand Mai 2026 liegt in Deutschland noch kein veröffentlichter Referentenentwurf vor; die fristgerechte Umsetzung zum 07.06.2026 ist unwahrscheinlich. Die EU-Richtlinie wird nach Umsetzung das bestehende EntgTranspG modifizieren bzw. erweitern. Unternehmen sollten die Anforderungen dennoch jetzt vorbereiten.
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Legal Briefing · 04 / 05
Rechtsstand · Mai 2026

06 Wer im Unternehmen operativ betroffen ist

Entgelttransparenz ist kein reines HR-Thema. Mehrere Unternehmensbereiche tragen operative Verantwortung — mit unterschiedlichem Vorbereitungs- und Sensibilisierungs­bedarf. Die folgenden Hinweise sind typische Erfahrungswerte, kein abschließender Pflichtenkatalog.

GF

Geschäftsführung  ·  Strategischer Rahmen

Setzt Governance, Risikomanagement und Ressourcen. Verantwortet die organisatorische Vorbereitung und entscheidet über Budget, Tempo und externe Beratung. Trägt das Reputations- und Haftungsrisiko bei unzureichender Vorbereitung.

HR
HR / People & CultureVergütungssystematik & Auskunft
Typische Verantwortung
  • Gehaltsstrukturen & Stellenbewertung
  • Auskunftsverfahren & Dokumentation
  • Equal-Pay-Analysen & Recruiting-Prozesse
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Lückenhafte Bewertungs­systematik für gleichwertige Tätigkeiten
  • Auskunftsfristen und Beweisbarkeit der Compliance
Typischer Vorbereitungsbedarf Job Architecture, Auskunftsprozess, Pay Audit, Recruiting-Anpassung, Sensibilisierung des HR-Teams.
FK
FührungskräfteHier entstehen die meisten operativen Risiken
Typische Verantwortung
  • Gehalts-, Bonus- und Beförderungs­entscheidungen
  • Leistungs- und Potenzial­bewertungen
  • Begründung & Kommunikation gegenüber Beschäftigten
Wo das Risiko in der Praxis entsteht
  • Individuelle Gehaltszusagen & spontane Verhandlungen
  • Uneinheitliche Leistungsbewertungen über Teams hinweg
  • Unbewusste Biases und nicht dokumentierte Begründungen
Typischer Vorbereitungsbedarf Sensibilisierung zu Biases, einheitliche Bewertungs­grundlagen, dokumentierte Entscheidungs­logik, Gesprächs­leitfäden.
CF
Controlling / FinanceDaten, Reporting, Nachweisfähigkeit
Typische Verantwortung
  • Vergütungsdaten & Datenqualität
  • Reporting & Kennzahlen­ermittlung
  • Audit-Trail & Nachweisfähigkeit
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Inkonsistente Datenbasis & fehlende Auswertbarkeit nach Geschlecht/Tätigkeit
  • Mangelnde Reproduzierbarkeit der Berichts­zahlen
Typischer Vorbereitungsbedarf Reporting-Strukturen aufbauen, Datenmodell prüfen, Schnittstelle HR ↔ Finance abstimmen.
BR
BetriebsratMitbestimmung & Beteiligung
Typische Verantwortung
  • Mitbestimmung bei Vergütungssystemen
  • Beteiligung an Auskunfts- und Bewertungs­verfahren
  • Unterstützung der Beschäftigten
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Unklare Rolle bei Joint Pay Assessments (Art. 10 RL)
  • Vertrautheit mit neuen Beteiligungs­rechten
Typischer Vorbereitungsbedarf Vertraut machen mit neuen Rechten/Pflichten, Verfahren für gemeinsame Bewertungen, BR-Schulungen.

Hinweis: Die hier genannten Rollen, Risiken und Vorbereitungs­schritte stellen typische Erfahrungswerte dar. Konkrete Pflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Unternehmens­kontext und der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970.

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Rechtsstand · Mai 2026

07 Readiness-Check  ·  Woran Sie Handlungsbedarf erkennen

Diese Signale tauchen in Audits regelmäßig auf — auch in gut geführten Konzernen. Je mehr Punkte zutreffen, desto höher der Vorbereitungs­bedarf. Kein Self-Assessment ist abschließend — aber jedes „Ja" hier bedeutet typischerweise zusätzlichen Aufwand bei Audit, Auskunfts­anfragen oder Berichts­erstellung.

01

Gehälter wurden historisch individuell verhandelt

Es gibt keine durchgängige Logik, warum vergleichbare Rollen unterschiedlich vergütet werden — sondern primär den Verlauf einzelner Verhandlungen.

02

Keine klaren Gehaltsbänder pro Rolle/Level

Es existieren keine dokumentierten Spannen, oder die Bänder sind in der Praxis so breit, dass sie keine Steuerung leisten.

03

Rollen sind nicht sauber vergleichbar

Job Architecture, Tätigkeits­bewertung und Leveling sind uneinheitlich oder fehlen — „gleichwertige Arbeit" lässt sich nicht objektiv begründen.

04

Führungskräfte entscheiden unterschiedlich

Bei Boni, Beförderungen und Gehalts­anpassungen variieren Maßstäbe und Begründungs­tiefe von Team zu Team und Führungs­kraft zu Führungs­kraft.

05

Dokumentation fehlt oder ist verteilt

Begründungen für Gehalts­entscheidungen liegen mündlich, in E-Mails oder gar nicht vor — eine nachträgliche Beweis­führung ist aufwendig.

06

Stellenbeschreibungen sind uneinheitlich

Anforderungen, Verantwortungs­umfang und Kompetenz­erwartungen werden je Stelle ad hoc verfasst — eine systematische Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.

→

Was jetzt zählt: Beweisbarkeit der Systematik.

Die operative Vorbereitung entsteht nicht über Nacht. Wer 2026/2027 belastbar reporten, Auskunfts­anfragen sauber beantworten und Joint Pay Assessments aushalten will, beginnt jetzt — bei Job Architecture, Daten­modell und Führungs­kräfte-Konsistenz.