Legal Briefing
Entgelttransparenz
Legal Briefing · 01 / 05
Rechtsstand · Mai 2026
Entgelttransparenz 2026

Was Arbeitgeber jetzt über Entgelttransparenz wissen müssen.

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) ist seit 06.07.2017 in Kraft. Mit der EU-Richtlinie 2023/970 kommen erhebliche neue Pflichten — Umsetzungs­frist in nationales Recht: 07.06.2026. Stand Mai 2026 liegt ein veröffentlichter Referentenentwurf in Deutschland noch nicht vor; die konkrete Geltung in Deutschland hängt von der nationalen Umsetzung ab.

Unsere Einschätzung

In vielen Konzernen liegt das größte Risiko aktuell nicht im Gesetz selbst, sondern in historisch gewachsenen Gehaltsentscheidungen ohne nachvollziehbare Systematik — und damit in fehlender Beweisbarkeit der Gleichbehandlung.

01 Bestand & Neu — Das Recht im Vergleich

Bestand
Deutsches EntgTranspG · in Kraft seit 06.07.2017
In Kraft
  • § 3 Verbot der Entgeltbenachteiligung aufgrund des Geschlechts (unmittelbar und mittelbar).
  • § 4 Gleiches & gleichwertiges Entgelt — Bewertung anhand objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien (Art, Anforderungen, Bedingungen).
  • §§ 10–16 Individueller Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit i.d.R. mehr als 200 Beschäftigten beim Arbeitgeber. Vergleichsentgelt nur ab 6 Personen anderen Geschlechts in Vergleichsgruppe (§ 12).
  • §§ 17–20 Betriebliche Prüfverfahren ab i.d.R. > 500 Beschäftigten — derzeit freiwillig.
  • §§ 21–22 Berichtspflicht für Arbeitgeber mit i.d.R. > 500 Beschäftigten, sofern lageberichtspflichtig nach §§ 264, 289 HGB. Tarifgebunden: alle 5 Jahre; sonst alle 3 Jahre.
Neu
EU-Richtlinie 2023/970 · Umsetzungsfrist 07.06.2026
RL-Vorgaben
  • Art. 5 Pre-Employment-Transparenz: Einstiegsgehalt oder -spanne in der Stellenanzeige oder vor dem Vorstellungsgespräch. Verbot, nach bisherigem Gehalt zu fragen.
  • Art. 6 Transparenz Entgeltkriterien für Festsetzung, Höhe und Entwicklung — objektiv, geschlechtsneutral. Für Arbeitgeber < 50 MA sind nationale Erleichterungen möglich, insbesondere bei der Entgelt­entwicklung.
  • Art. 7 Auskunftsrecht: Eigenes Entgelt + Durchschnittsentgelt der Vergleichsgruppe nach Geschlecht — auf Antrag. Arbeitgeber müssen jährlich über das Recht und Verfahren informieren.
  • Art. 9 Berichtspflicht gestaffelt nach Unternehmensgröße — bereits ab 100 Beschäftigten (siehe Matrix Seite 2).
  • Art. 10 Joint Pay Assessment bei Entgeltgefälle ≥ 5 % je Beschäftigtengruppe, wenn nicht objektiv und geschlechtsneutral gerechtfertigt und nicht binnen 6 Monaten nach Berichterstattung korrigiert.
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Entgelttransparenz
Legal Briefing · 02 / 05
Rechtsstand · Mai 2026

02 Kernzahlen im Überblick

07.06.2026
Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie in nationales Recht (DE voraussichtl. verzögert).
100+
Beschäftigte: Berichtspflicht nach EU-Richtlinie (gestaffelter Beginn).
5 %
Pay-Gap-Schwelle: Auslöser für verpflichtende Entgeltbewertung.
3 J.
Mind. Verjährungsfrist für Schadensersatz­ansprüche (Art. 21).

03 Pflichten-Matrix nach Unternehmensgröße

Beschäftigte Richtlinien-Vorgaben (gelten nach DE-Umsetzung) Berichtspflicht (Art. 9 RL) Erstmeldung
< 100 MA Gehaltstransparenz im Recruiting · Verbot Gehaltshistorie · Auskunftsrechte · Transparenz Entgelt­kriterien (Erleichterungen unter 50 MA möglich) Keine verpflichtende Berichtspflicht (Mitgliedstaaten können erweitern)
100–149 MA + Berichtspflicht Alle 3 Jahre 07.06.2031
150–249 MA + Berichtspflicht Alle 3 Jahre 07.06.2027
≥ 250 MA + Berichtspflicht Jährlich 07.06.2027

04 Timeline — Vom heutigen Recht zur Umsetzung

06.07.2017
EntgTranspG tritt in Kraft
05 / 2023
EU-Richtlinie 2023/970 verabschiedet
11 / 2025
Abschluss­bericht Experten­kommission BMBFSFJ
07.06.2026
Umsetzungs­frist Nationalrecht
07.06.2027
1. Bericht ≥ 150 MA
07.06.2031
1. Bericht 100–149 MA
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Legal Briefing · 03 / 05
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05 Sanktionen & Handlungsempfehlungen

Sanktionen & Risiken (nach Umsetzung)
  • Beweislastumkehr (Art. 18 RL): Bei Indizien oder fehlender Transparenz­compliance muss der Arbeitgeber Nichtdiskriminierung beweisen.
  • Schadensersatz (Art. 16, 17 RL): Nachzahlung entgangenen Entgelts plus entgangene Chancen und immaterielle Schäden — Verjährung mind. 3 Jahre (Art. 21).
  • Sanktionen (Art. 23 RL): Wirksam, verhältnismäßig, abschreckend — Ausgestaltung durch nationalen Gesetzgeber. Möglich: Ausschluss von Vergabe­verfahren und Fördermitteln (Art. 24).
  • Reputationsrisiko: Teile der Entgeltberichte und aggregierte Pay-Gap-Daten können öffentlich zugänglich werden — mit Wirkung auf Employer Branding und Investor Relations.
Handlungs­empfehlungen
  • 01Pay Audit: Entgeltstruktur jetzt auf gleiche & gleichwertige Tätigkeiten analysieren — vor Inkrafttreten der Berichtspflicht.
  • 02Job Architecture: Tätigkeits­bewertungs­system mit objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien (Anforderungen, Verantwortung, Bedingungen) etablieren.
  • 03Recruiting anpassen: Gehaltsspannen in Stellen­anzeigen, Prozesse zum Verbot der Gehaltshistorie­abfrage, Bewerber­kommunikation.
  • 04Governance & Schulung: HR, Führung und BR auf neue Auskunfts- und Informations­pflichten vorbereiten — Dokumentation aufbauen.
Herausgeber: lawpilots GmbH, Eichhornstraße 3, 10785 Berlin  ·  Rechtsstand: 05/2026.
Dieses Briefing dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Die Pflichten aus der EU-Richtlinie 2023/970 entfalten in Deutschland erst nach Umsetzung in nationales Recht unmittelbare Wirkung gegenüber privaten Arbeitgebern. Stand Mai 2026 liegt in Deutschland noch kein veröffentlichter Referentenentwurf vor; die fristgerechte Umsetzung zum 07.06.2026 ist unwahrscheinlich. Die EU-Richtlinie wird nach Umsetzung das bestehende EntgTranspG modifizieren bzw. erweitern. Unternehmen sollten die Anforderungen dennoch jetzt vorbereiten.
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Legal Briefing · 04 / 05
Rechtsstand · Mai 2026

06 Wer im Unternehmen operativ betroffen ist

Entgelttransparenz ist kein reines HR-Thema. Mehrere Unternehmensbereiche tragen operative Verantwortung — mit unterschiedlichem Vorbereitungs- und Sensibilisierungs­bedarf. Die folgenden Hinweise sind typische Erfahrungswerte, kein abschließender Pflichtenkatalog.

GF

Geschäftsführung  ·  Strategischer Rahmen

Setzt Governance, Risikomanagement und Ressourcen. Verantwortet die organisatorische Vorbereitung und entscheidet über Budget, Tempo und externe Beratung. Trägt das Reputations- und Haftungsrisiko bei unzureichender Vorbereitung.

HR
HR / People & CultureVergütungssystematik & Auskunft
Typische Verantwortung
  • Gehaltsstrukturen & Stellenbewertung
  • Auskunftsverfahren & Dokumentation
  • Equal-Pay-Analysen & Recruiting-Prozesse
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Lückenhafte Bewertungs­systematik für gleichwertige Tätigkeiten
  • Auskunftsfristen und Beweisbarkeit der Compliance
Typischer Vorbereitungsbedarf Job Architecture, Auskunftsprozess, Pay Audit, Recruiting-Anpassung, Sensibilisierung des HR-Teams.
FK
FührungskräfteHier entstehen die meisten operativen Risiken
Typische Verantwortung
  • Gehalts-, Bonus- und Beförderungs­entscheidungen
  • Leistungs- und Potenzial­bewertungen
  • Begründung & Kommunikation gegenüber Beschäftigten
Wo das Risiko in der Praxis entsteht
  • Individuelle Gehaltszusagen & spontane Verhandlungen
  • Uneinheitliche Leistungsbewertungen über Teams hinweg
  • Unbewusste Biases und nicht dokumentierte Begründungen
Typischer Vorbereitungsbedarf Sensibilisierung zu Biases, einheitliche Bewertungs­grundlagen, dokumentierte Entscheidungs­logik, Gesprächs­leitfäden.
CF
Controlling / FinanceDaten, Reporting, Nachweisfähigkeit
Typische Verantwortung
  • Vergütungsdaten & Datenqualität
  • Reporting & Kennzahlen­ermittlung
  • Audit-Trail & Nachweisfähigkeit
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Inkonsistente Datenbasis & fehlende Auswertbarkeit nach Geschlecht/Tätigkeit
  • Mangelnde Reproduzierbarkeit der Berichts­zahlen
Typischer Vorbereitungsbedarf Reporting-Strukturen aufbauen, Datenmodell prüfen, Schnittstelle HR ↔ Finance abstimmen.
BR
BetriebsratMitbestimmung & Beteiligung
Typische Verantwortung
  • Mitbestimmung bei Vergütungssystemen
  • Beteiligung an Auskunfts- und Bewertungs­verfahren
  • Unterstützung der Beschäftigten
Worauf typischerweise zu achten ist
  • Unklare Rolle bei Joint Pay Assessments (Art. 10 RL)
  • Vertrautheit mit neuen Beteiligungs­rechten
Typischer Vorbereitungsbedarf Vertraut machen mit neuen Rechten/Pflichten, Verfahren für gemeinsame Bewertungen, BR-Schulungen.

Hinweis: Die hier genannten Rollen, Risiken und Vorbereitungs­schritte stellen typische Erfahrungswerte dar. Konkrete Pflichten ergeben sich aus dem jeweiligen Unternehmens­kontext und der nationalen Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/970.

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07 Readiness-Check  ·  Woran Sie Handlungsbedarf erkennen

Diese Signale tauchen in Audits regelmäßig auf — auch in gut geführten Konzernen. Je mehr Punkte zutreffen, desto höher der Vorbereitungs­bedarf. Kein Self-Assessment ist abschließend — aber jedes „Ja" hier bedeutet typischerweise zusätzlichen Aufwand bei Audit, Auskunfts­anfragen oder Berichts­erstellung.

01

Gehälter wurden historisch individuell verhandelt

Es gibt keine durchgängige Logik, warum vergleichbare Rollen unterschiedlich vergütet werden — sondern primär den Verlauf einzelner Verhandlungen.

02

Keine klaren Gehaltsbänder pro Rolle/Level

Es existieren keine dokumentierten Spannen, oder die Bänder sind in der Praxis so breit, dass sie keine Steuerung leisten.

03

Rollen sind nicht sauber vergleichbar

Job Architecture, Tätigkeits­bewertung und Leveling sind uneinheitlich oder fehlen — „gleichwertige Arbeit" lässt sich nicht objektiv begründen.

04

Führungskräfte entscheiden unterschiedlich

Bei Boni, Beförderungen und Gehalts­anpassungen variieren Maßstäbe und Begründungs­tiefe von Team zu Team und Führungs­kraft zu Führungs­kraft.

05

Dokumentation fehlt oder ist verteilt

Begründungen für Gehalts­entscheidungen liegen mündlich, in E-Mails oder gar nicht vor — eine nachträgliche Beweis­führung ist aufwendig.

06

Stellenbeschreibungen sind uneinheitlich

Anforderungen, Verantwortungs­umfang und Kompetenz­erwartungen werden je Stelle ad hoc verfasst — eine systematische Vergleichbarkeit ist nicht gegeben.

Was jetzt zählt: Beweisbarkeit der Systematik.

Die operative Vorbereitung entsteht nicht über Nacht. Wer 2026/2027 belastbar reporten, Auskunfts­anfragen sauber beantworten und Joint Pay Assessments aushalten will, beginnt jetzt — bei Job Architecture, Daten­modell und Führungs­kräfte-Konsistenz.